Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Was Sie wissen müssen

Menschen mit Behinderungen nutzen barrierefreie Webseiten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Was Sie wissen müssen

09.10.2024

Ab Mitte 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Hier erfahren Sie, was das bedeutet und welche Konsequenzen es hat.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Diese vier Prinzipien stammen aus den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, die als Standard für barrierefreie Websites gelten.

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich sein, auch wenn sie bestimmte Sinne nicht nutzen können.
  2. Bedienbar: Funktionen müssen nutzbar sein und das Interface muss klar und zugänglich sein.
  3. Verständlich: Informationen und Bedienung müssen nachvollziehbar sein.
  4. Robust: Inhalte müssen auf vielen Geräten zuverlässig funktionieren.

Minimalistische Symbole eines Auges, einer Hand, Glühbirne und Zahnrad.

Wer profitiert von barrierefreien Websites?

Barrierefreiheit ist für alle wichtig, besonders für die rund 10 % der deutschen Bevölkerung mit schweren Behinderungen. Aber auch Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen profitieren davon. Barrierefreie Websites verbessern die User-Experience und sind ein Wettbewerbsvorteil, da sie auch die technische Suchmaschinenoptimierung (SEO) unterstützen.

Gesetzliche Grundlagen ab 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um. Es gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Websites müssen dann den WCAG 2.2 und der BITV 2.0 entsprechen. Diese Standards sorgen für internationale Einheitlichkeit und erleichtern die Umsetzung.

Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft u.a. Computer, Smartphones, E-Book-Lesegeräte, interaktive Automaten und Router. Auch Dienstleistungen wie Telefondienste, Bankdienstleistungen, E-Books und überregionale Personenverkehrsdienste sind eingeschlossen. Websites, die elektronische Dienstleistungen wie E-Commerce oder Online-Terminbuchungen anbieten, müssen ebenfalls barrierefrei sein.

Gesetzbuch mit Rollstuhlsymbol

Wer muss sich an das Gesetz halten?

Das BFSG gilt vor allem für B2C-Unternehmen. Für B2B-Geschäfte hat es weniger Relevanz. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind ausgenommen.

Typische Probleme und Lösungen

Zu den häufigsten Barrieren gehören schwache Kontraste, kleine Schriftgrößen, fehlende Untertitel bei Videos, nicht tastaturfreundliche Navigation und unverständliche Texte. Lösungen umfassen:

  • Lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste
  • Untertitel für Videos
  • Tastaturzugängliche Interaktionen
  • Barrierefreie PDFs und Dokumente
  • Klare und verständliche Sprache
  • Alternativtexte für Bilder

Kontrolle und Sanktionen

Die Einhaltung des BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und das Verbot des Weiterbetriebs der Website. Auch zivilrechtliche Ansprüche und Abmahnungen durch Mitbewerber sind möglich.

Fazit

Das BFSG ist ein wichtiger Schritt zu einem inklusiveren Internet. Unternehmen sollten ihre Websites jetzt prüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlicher und besser für SEO optimiert. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um zu klären, ob bzw. welche konkreten Schritte für Ihre Website bzw. E-Shop notwendig sind.

Markus Hilß
Geschäftsführer

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein Gesetz, das sicherstellt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

Welche Anforderungen müssen Websites erfüllen, um barrierefrei zu sein?

Websites müssen den Richtlinien der WCAG 2.2 entsprechen, was bedeutet, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Dazu gehören klare Kontraste, einfache Navigation, Alternativtexte für Bilder und mehr.

Was passiert, wenn meine Website nicht den Anforderungen des BFSG entspricht?

Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche und Abmahnungen durch Mitbewerber entstehen.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Website barrierefrei ist?

Es gibt verschiedene Tools, wie das WAVE-Tool oder Google Lighthouse, die zur Überprüfung der Barrierefreiheit verwendet werden können. Eine professionelle Beratung kann ebenfalls sinnvoll sein.

Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website?

Neben der rechtlichen Konformität verbessert eine barrierefreie Website die Benutzererfahrung für alle Nutzer, unterstützt die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und bietet somit einen Wettbewerbsvorteil.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf eine barrierefreie Website?

In einigen Fällen können Unternehmen Fördermittel oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Umsetzung der Barrierefreiheit zu decken. Es empfiehlt sich, lokale und nationale Programme zu prüfen.

Welche Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden?

Das BFSG betrifft nicht nur Websites, sondern auch Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Books, überregionale Verkehrsdienste und mehr. Eine umfassende Überprüfung aller digitalen Angebote ist daher notwendig.

Kann ich meine bestehende Website barrierefrei machen oder muss ich eine neue erstellen?

In den meisten Fällen kann eine bestehende Website durch gezielte Anpassungen barrierefrei gemacht werden. Dazu gehören Änderungen im Design, in der Navigation und bei den Inhalten. Eine vollständige Neugestaltung ist in der Regel nicht notwendig, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein.

Wo finde ich weitere Informationen zum BFSG?

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie bei spezialisierten Agenturen und Beratungsunternehmen.